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1 Das nachfolgend aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts in Kraft. 2Artikel 9 Abs. 4 des Vertrags gilt entsprechend. 3Zu Kapitel II(Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern) ... 12.Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 503) mit folgenden Maßgaben:a)In den Fällen des § 5 Abs. 4 Satz 2 entscheidet anstelle des zeitweiligen Sonderausschusses eine Kammer für Verwaltungssachen bei dem Kreisgericht, in dessen Bezirk das Gesamtguthaben zur Umstellung angemeldet worden ist. b)Dieses Gericht entscheidet auch über Beschwerden nach § 6. ...